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Damit sich dieses Großprojekt amortisiert, muss die Anlage gut ausgelastet sein. Mit einer Erweiterung der bisherigen Schießzeiten und Erhöhung der tatsächlichen Schusszahlen ist also zu rechnen. Wenn die Anlage erst einmal steht, sind alle gemachten Zusagen nicht verbindlich. Die rechtlichen Möglichkeiten sind dafür vorhanden. Das Gesetz (TA-Lärm) erlaubt folgende Schießzeiten, die jederzeit voll ausgeschöpft werden können:
Werktags von 0700 bis 2000 Uhr Sonntags von 0900 bis 1300 und 1500 bis 2000 Uhr
Durch den zunehmenden Schießlärm wird die Lebensqualität aller Bewohner erheblich beeinträchtigt und es droht ein drastischer Wertverlust des Immobilieneigentums.
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