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Unsere Meinung: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Gemeinde Warder prüfen lässt, auf welcher Fläche der Bau einer Freiluftschießanlage ohne Beeinträchtigung der Bürger möglich ist. Hilfreich wäre hierbei ein Blick in die vom Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen herausgegebenen „Arbeitshilfe für Behörden, Betreiber und Ingenieurbüros“, für den umweltverträgliche Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen. (In Schleswig - Holstein fehlen leider entsprechende Arbeitshilfen)
Zitat: „Als wichtiger Aspekt des Umweltschutzes bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Wurfscheibenschießanlagen ist der Lärmschutz zu beachten. Da der mittlere Schallleistungspegel beim Flintenschießen etwa 140 dB(A) beträgt, können Wurfscheibenschießanlagen noch in Entfernungen von bis zu 3 km Probleme mit der Wohnnachbarschaft verursachen. Geringere Abstände sind i.A. nur bei abschirmendem Geländeverlauf zwischen Emissionsort und Immissionsort möglich, was durch das Lärmgutachten zu verifizieren ist. Beurteilungsgrundlage ist seit 1. November 1998 die TA Lärm [3]. Bei der Ermittlung von Schießgeräuschimmissionen gilt ihre Nr. A.1.6 in Verbindung mit der VDI 3745 – 1 vom Mai 1993. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist ein qualifiziertes schalltechnisches Gutachten anzufertigen, in dem die schalltechnische Verträglichkeit geprüft wird. Bei der Ermittlung der Schießgeräuschimmissionen sind Probeschießen mit Schallpegelmessungen unter Mitwindbedingungen gemäß VDI 3745 – 1 erforderlich.“
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