|
Informationsveranstaltung am 28. April 2006 in Warder
Unter dem Motto „Reagieren statt Resignieren“ veranstaltete die Bürgerinitiative „Naturpark ohne Schießlärm“ am Freitag, den 28. April ihren Informationstag. Rund 120 Besucher interessierten sich in der vollbesetzten Halle am Sportplatz in Warder für den Überblick zur neusten Situation des geplanten Schießsportzentrums und den Lärm- und Umweltproblemen auf dem jetzigen Schießstand.
Als Gäste waren anwesend: Herr Neve, Umweltpolitischer Sprecher der CDU- Kreistagsfraktion Herr Dolgner, Vorsitzender des Bau- Umweltausschusses des Kreises Bauamtsleiterin Frau Wiesmann-Liese und Herr Wittl, Fachbereich Wasser,Boden, Abfall. Herr Brückner und Herr Krützfeldt vom Staatlichen Umweltamt, Kiel und die Bürgermeister von Warder und Groß Vollstedt Herr Lucht und Herr Volkmann
Für viele Groß Vollstedter, Warderaner und Blocksdorfer Bürger ist in den letzten Jahren der extrem ange- stiegene Schießlärm unerträglich geworden. Das gebrochene Versprechen, Sonntags nicht zu schießen, hat ebenfalls zu einer erhöhten Lärmbelästigung beigetragen. Mit ihrem Engagement will die BI erreichen, dass die Lebensqualität in Groß Vollstedt erhalten bleibt und die Verlärmung der gesamten Umgebung gestoppt wird.
Auf dem Gelände der Schießanlage mit dem Feucht- und Ufergebiet liegen ca. 350 t Blei PAK-haltige Wurfscheiben und weitere belastende Stoffe. Wenn diese schadstoffbefrachteten Materialien in tiefer gelegene Erdschichten gelangen, ist nicht nur das Trinkwasser gefährdet, die ganze Region könnte auf unterschiedliche Art Schaden nehmen, berichtete Gunnar Wellmer, 2. Vorsitzender der BI, in seinem Vortrag über den Zustand der jetzigen Schießanlage und forderte die Genehmigungsbehörden auf, die Betreiberpflichten durchzusetzen und zusätzliche Belastungen durch den fortgesetzten Schießbetrieb zu unterbinden. Außerdem sei eine Dekontaminierung des Bodens auf der gesamten Schießanlage dringend erforderlich. Die Landesregierung und der Kreis dürfen diesen Bleischrotskandal nicht weiter verschleppen.
Jeder Tag, an dem die Schießanlage geöffnet ist, kommt einem erneuten Aufruf zur Bodenvergiftung gleich.
Unakzeptabel ist die Vorstellung, dass nur wenige hundert Meter von den Wohngebieten entfernt, das größte Schießsportzentrum Norddeutschlands mit einem Einzugsgebiet bis Skandinavien entstehen soll. Nachdem die Gemeinde Warder und der Kreis das Einvernehmen zum Genehmigungsverfahren versagt hat, ist der Investor weiterhin uneinsichtig und klagt nun vor dem Verwaltungsgericht auf Genehmigung der Großanlage, ohne dass ausreichender Schutz vor Lärm und weiterer Bleikontaminierung des Bodens vorgesehen ist. Sollte der Investor mit seiner Forderung vor Gericht durchkommen, forderte der Vorsitzende der BI, Eckhard Helmbold, den Genehmigungsantrag vor der Entscheidung zu überarbeiten und Erkenntnisse aus der DIN 19740 (liegt im Entwurf seit Januar 2006 vor) zu berücksichtigen. Außerdem sollten Erfahrungswerte aus anderen neu erbauten Schießanlagen einfließen, wirksame Schallschutz- und Kugelfangwälle eingeplant und das Schallschutzgutachten erweitert werden.
In der Diskussion- und Fragerunde nahmen die Gäste aus der Politik und von den Genehmigungsbehörden Stellung und erläuterten die Problematik der bestehenden Schießanlage, für die rechtsgültige Betriebs- genehmigungen vorliegen. Die Emotionen kochten hoch und kein Besucher der Veranstaltung brachte Verständnis dafür auf, dass der Betreiber der jetzigen Schießanlage die finanziellen Mittel zur Sanierung nicht aufbringen kann und trotzdem die Erlaubnis hat, die Verbleiung des Feuchtgebietes ohne Auflagen fortzusetzen.
Unterschiedliche Auffassung vertreten Baubehörde und BI bei der Beurteilung der Privilegierung. Während die Baubehörde davon ausgeht, dass Schießstände grundsätzlich privilegiert sind, beruft sich die BI auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich privilegiert, wenn es seiner „ besonderen Zweckbestimmung“ nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Das „soll“, ist in der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes geklärt. Am Merkmal des „Sollens“ fehlt es immer dann, wenn gegenüber dem allgemeinen Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur , individuelle Freizeitwünsche bevorzugt werden sollen“.
Das heißt nach Auffassung der BI, das Freizeitvergnügen einer kleine Gruppe der Schützen ist nicht höher zu bewerten als das allgemeine Bedürfnis der großen Gruppe der Anwohner nach Ruhe und ein Leben ohne Schießlärmbelästigung.
|