AKTUELL

Bürgerinitiative gegen Schießlärm und Umweltverschmutzung

Staatsanwalt stellt das Verfahren wegen unerlaubten Umgang mit gefährlichen Stoffen wegen Verjährung ein

basierend auf dem Mitgliederbeschluss während der Jahresversammlung 2009 haben wir am 30. März 2009 Strafanzeige erstattet, weil auf der Zufahrt und auf dem Parkplatz des Schießstandes in Warder illegal PAK-haltige Wurfscheiben zur Wegebefestigung aufgebracht wurden.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat uns nun die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung der Straftat mitgeteilt.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass die Zeitpunkte der Tathandlungen nicht beweisbar sind.
Unseres Erachtens hätte jedoch ein einfacher Abgleich der geworfenen Scheiben mit den Bescheinigungen für Sondermüllentsorgung ausgereicht, um eine Tathandlung innerhalb der Verjährungsfrist ggf. zu belegen.

Des Weiteren vertreten wir die Auffassung, dass der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB) nicht nur die Ablagerung sondern auch das Lagern von gefährlichen Abfällen impliziert

PAK-haltige Wurfscheiben gelten als Sondermüll und müssen umweltgerecht entsorgt werden.

Die vom Kreis Rendsburg-Eckernförde in Auftrag gegebene Detailuntersuchung auf dem Schießstand Warder ergab eine hohe PAK- Bodenbelastung im Bereich Zufahrt und Parkplatz.
Das Aufbringen von PAK-haltigen Wurfscheiben als Befestigung dieser Flächen ist visuell erkennbar.
Das stark krebserregende Benzopyren überschreitet die Prüfwerte um ein Vielfaches.
Wir befürchten, dass während der trockenen Jahreszeit durch Kfz-Verkehr Stäube des krebserregenden Materials aufgewirbelt werden, die dann durch Winde in die angrenzenden Wohngebiete getragen werden und die Anwohner gefährden.

Viele Familien sind um das Wohl ihrer Gesundheit besorgt und sind verärgert, dass der Staat(-sanwalt) hier nicht eingreift.

Was offenkundig ist, bedarf keines Beweises

Gegen die Einstellung der Ermittlungen wegen angeblicher Verjährung werden wir den vorgesehenen Rechtsweg beschreiten und Beschwerde beim Generalstaatsanwalt einlegen.

Für uns steht nicht die Vergeltung der Straftat im Vordergrund, sondern die Beseitigung der Gefahrenquelle. Wir werden deshalb die zuständigen Ämter nochmals bitten, ordnungsbehördlich einzuschreiten.

Zeitungsbericht lesen
 [Kieler Nachrichten]
 

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Das Genehmigungsverfahren ist eingestellt. (11. Juni 2009)

das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) teilte uns über unseren Anwalt mit, dass der Antragsteller, SSZ Schießsportzentrum Schleswig Holstein GmbH, den Genehmigungsantrag für den Neubau von zwei kombinierten Trap-und Skeetschießanlagen in Warder zurückgezogen hat. Das Genehmigungsverfahren wurde daraufhin eingestellt.
Diese Entscheidung des Investors ist sehr zu begrüßen und ein Grund zur Freude.
Wir sollten diese positive Entwicklung jedoch sehr zurückhaltend betrachten, denn wir können heute noch nicht beurteilen, ob es sich hierbei auch um das Planungsende handelt.

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Kurzbericht über unsere Mitgliederversammlung vom 30.03.2009

Der Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt:

Eckhard Helmbold, Groß Vollstedt,  1.Vorsitzenden
Gunnar Wellmer, Groß Vollstedt , 2. Vorsitzenden
Eberhard Meeßen,  Groß Vollstedt , 3. Vorsitzenden
Olaf Kock, Groß Vollstedt, Schriftführer
Horst Herrmann, Groß Vollstedt, Kassenwart
Claudia Cochanski, Blocksdorf, Beisitzer
Holger Weber,Warder, Beisitzer
Ernst Untiedt,Warder, Beisitzer

Aus dem Vorstandsbericht:

Der Rechtsstreit um den Bauantrag für die Erweiterung des Schießplatzes in Warder ist beendet. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und versagte dem Antragsteller die Genehmigung zum Bau eines Schießsportzentrums in Warder.

Ein erneuter Rechtsstreit bahnt sich an. Der Investor hat bereits einen zweiten Bauantrag gestellt und hofft nun auf einen Sinneswandel der Behörden und Richter.

Das vom Kreis Rendsburg Eckernförde in Auftrag gegebene Bodengutachten ist schlimmer als befürchtet ausgefallen. Auf dem annähernd elf Hektar großen kontaminierten Bereich rund um den Schießstand sind besonders die Gebiete in der Fuhlenau - Niederung extrem stark belastet. Die Grenzwerte für Blei sind großflächig mehr als das Hundertfache überschritten worden.

Zusätzliche Untersuchungen sollen nun die Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere erbringen. Außerdem bedarf es weitere Untersuchungen um auf den kontaminierten Flächen das Verhalten von Arsen und Antimon zu analysieren und die Auswirkungen einer möglichen Überflutung der Fuhlenau-Niederung zu erkunden.

Überraschend hat das Bodengutachten auf den nicht beschossenen Flächen der Zufahrt und des Parkplatzes hohe Belastungen mit dem stark krebserregenden Benzopyren ergeben. Ursache sind die PAK-haltigen Wurfscheiben, die zur Straßenbefestigung aufgeschüttet wurden. 

Die Mitgliederversammlung beschloss einstimmig:

Beschlossen wurde, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen illegaler Sondermüllbeseitigung zu stellen.
Die vom Kreis Rendsburg-Eckernförde in Auftrag gegebene Detailuntersuchung auf dem Schießstand Warder ergab eine hohe PAK- Bodenbelastung im Bereich Zufahrt und Parkplatz.
Das Aufbringen von PAK-haltigen Wurfscheiben als Befestigung dieser Flächen ist visuell erkennbar. PAK-haltige Wurfscheiben sind Sondermüll und müssen umweltgerecht entsorgt werden. Das stark krebserregende Benzopyren überschreitet die Prüfwerte um ein Vielfaches.
Wir befürchten, dass während der trockenen Jahreszeit durch Kfz-Verkehr Stäube des krebserregenden Materials aufgewirbelt werden, die dann durch Winde in die angrenzenden Wohngebiete getragen werden und die Anwohner gefährden. 

Beschlossen wurde, durch einen Rechtsanwalt die jetzige Betriebsgenehmigung prüfen zu lassen und ggf. ein ordnungsbehördliches Einschreiten zu fordern.
Die derzeit gültige Betriebsgenehmigung von 2002 ist unter der Voraussetzung erteilt worden, dass auf der Anlage wesentliche Änderungen vorgenommen werden, die bis heute nicht oder falsch fertiggestellt wurden.
Die Betriebsgenehmigung sagt aus: Wenn nicht innerhalb von zwei Jahren die Inbetriebnahme der geänderten Anlage erfolgt, erlischt die Genehmigung.
 

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Das geplante Schießsportzentrum darf nicht gebaut werden.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde des Hamburger Investors gegen das OVG-Urteil ab. Damit bestätigen die Leipziger Richter die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig, dass die Vorrausetzungen für eine Privilegierung des geplanten Schießsportzentrums nicht gegeben sind.

Dieser Rechtsstreit ist mit der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts beendet.

Wer nun glaubt, dass die Phase der Ausbaupläne beendet ist, der irrt. Bereits Ende 2008 wurde durch den gleichen Investor für die gleiche Fläche ein abgespeckter Entwurf als neuer Bauantrag eingebracht, dem im Wesentlichen die gleichen planungstechnischen Gedanken zugrunde liegen wie dem vorangegangenen Bauantrag.

Wer die Entwicklung in Sachen Schießstand in den letzten Jahren verfolgt hat, dürfte keinen Zweifel daran haben, dass der Hamburger Investor und Sportschütze ohne Mitgefühl für Bewohner und Umwelt alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um seinem Ziel, eine kommerzielle Schießanlage zu bauen, näher zu kommen.

[Landeszeitung]  [Kieler Nachrichten]

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Die Gemeindevertretung Warder hat am 16. Dezember 2008
das gemeindliche Einvernehmen zum neuen Bauantrag versagt.

Während sich die Gerichte noch mit dem bisherigen Bauantrag beschäftigen, sehen sich die Genehmigungs- behörden bereits mit einem neuen Bauantrag des Hamburger Investors konfrontiert.
Der neu eingereichte Entwurf sieht inzwischen zwei anstelle der bisher drei geplanten kombinierten Trap- und Skeetanlagen vor. Veränderungen beim Schrot- und Lärmschutz wurden nicht vorgenommen.
Die Fuhlenau und das Feuchtgebiet (Niedermoor) würden bei dieser Planung weiterhin beschossen und die ohnehin mit Blei, Antimon und Arsen extrem stark kontaminierten Flächen zusätzlich belastet.

Neue Planung: Freiluftschießanlage um einen Schießstand verkleinert

Anlage-neu-2

Grundsätzlich gilt:
Gemeinden, die nicht selbst Baugenehmigungsbehörden sind, werden bei Vorhaben im Außenbereich am Genehmigungsverfahren beteiligt.
Falls sie ihr Einvernehmen verweigern, wird die Baugenehmigung in der Regel nicht erteilt.

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Der Rechtsstreit um das geplante Schießsportzentrum geht in die nächste Runde.

Der Hamburger Investor hat am 22. Juli 2008 über seinen Anwalt - Nichtzulassungsbeschwerde - eingelegt und beantragt, die Entscheidung des Senates über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 13. 03. 2008 aufzuheben und die Revision zuzulassen.

Das bedeutet:

  • Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Revisionsgericht wird das Urteil rechtskräftig.
  • Wird der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben, so wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt. In diesem Fall gilt Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde als Einlegung der Revision. Revisionsgericht wäre dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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In der Verwaltungsrechtssache
SSZ Schießsportzentrum Schleswig Holstein GmbH, ./. Staatliches Umweltamt Kiel
fand am 13. März 2008 die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig statt.

Das Wesentliche in Kürze:

Am Verfahren sind beteiligt:
SSZ Schießsportzentrum Schleswig-Holstein - als Klägerin und Berufungsbeklagte
Staatliches Umweltamt Kiel – Als Beklagter
Gemeinde Warder - Als Beigeladene und Berufungsklägerin
Bürgerinitiative Naturpark ohne Schießlärm e.V. – Als Beigeladene

Urteil :
Die Klage auf „Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung“ wurde am 13. März 2008 vom Oberverwaltungsgericht Schleswig in zweiter Instanz abgewiesen.

Das Gericht lehnte die Privilegierung der geplanten Freiluftschießanlage ab.

Die Kosten für das Verfahren wurden der Klägerin, SSZ Schießsportzentrum Schleswig Holstein GmbH, auferlegt.

Eine Revision wurde nicht zugelassen

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Kieler Nachrichten

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Landeszeitung

Oberverwaltungsgericht
Pressemitteilung

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