AKTUELL

Bürgerinitiative gegen Schießlärm und Umweltverschmutzung

 Warder widerspricht Ablehnungsbescheid

die Gemeindevertretung von Warder beschloss am 29.6.2010 mit großer Mehrheit (nur eine Gegenstimme) gegen den Ablehnungsbescheid zum Stilllegungsantrag für den Schießstand beim Landesamt für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Widerspruch einzulegen.

Vorausgegangen war:
Im Oktober 2008 haben wir den Landrat von unseren Erkenntnissen Informiert, dass nach Auffassung der BI die bestehende Schießanlage in Warder nicht legalisiert ist. Wesentliche Änderungen und Auflagen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wurden nicht realisiert. (Wallstandort, Lärmschutzwand, Drehung eines Schießstandes, Überprüfung der Schallimmissionen, Betreiberpflichten, etc.) Eine Inbetriebnahme der geänderten Anlage dürfte demnach nicht realisiert sein.
Gemäß § 18 BimSchG erlischt dieser Genehmigungsbescheid, wenn nicht innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Unanfechtbarkeit die Inbetriebnahme der geänderten Anlage erfolgt oder die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben worden ist.
Unsere Bemühungen blieben erfolglos.

Im April 2009 hat unser Anwalt das Landesamt zum „ordnungsbehördlichen Einschreiten" aufgefordert und eine detailliert Begründung abgegeben.
Leider sind wir als BI diesbezüglich nicht Klageberechtigt und können auch keinen Antrag auf Stilllegung der Schießanlage stellen, sodass wir auf Unterstützung der Gemeinde Warder hoffen mussten.

Im Dezember 2009 hat die Gemeinde Warder über ihren Anwalt einen Antrag auf Stilllegung der Schießanlage gestellt.
Als Begründung wurden ebenfalls die nicht realisierten wesentlichen Änderungen und Auflagen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vorgebracht.

Der Ablehnungsbescheid des Landesamtes war nach Auffassung der Gemeindevertretung nicht ausreichend begründet.
Auf anwaltlichen Rat hat die Gemeindevertretung vorgestern beschlossen, Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid einzulegen und somit die Grundlage für eine Klage gegen das Landesamt geschaffen.

                          [Landeszeitung]                      [Kieler-Nachrichten]

 

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Kreisumweltausschuss wertet die Empfehlungen des Gutachters
und der Landesregierung aus.

Der Kreisumweltausschuss kam am 27.05.2010 zusammen, um das zweite Detailgutachten über die Wasser- und Bodenkonta- minierung auf dem Schießplatz in Warder zu bewerten.
Vorausgegangen waren im Januar die Erläuterungen und Empfehlungen des Sachverständigen Dr. Türk, der anhand von Prüfergebnissen Empfehlungen zur Absicherung, Flächenstilllegung und Sanierung aussprach.

Der Geologe Dr. Andreas Zeddel vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) übernahm die Aufgabe, den Mitglieder des Kreisumweltausschusses und den anwesenden Gästen die behördliche Bewertung der Gutachten zu erläutern.

Der Schwerpunkt des Vortrages lag bei der vom Gutachter empfohlenen „Hot-Spot-Sanierung“ im Bereich der Fuhlenau.
Die Prüfwerte in diesem Hot-Spot-Bereich seien zwar weit überschritten, aber die Grenzwerte, die eine rechtliche Verpflichtung zur Sanierung auslösen, noch nicht erreicht. Eine Sanierung für diesen Bereich sei deshalb nicht erforderlich.

Darüber hinaus wurden noch einige weitere Punkte angsprochen:
Belastete Flächen, die bisher zur Beweidung genutzt wurden, sind inzwischen stillgelegt.
Für die Produkte des belasteten Ackers östlich des Schießstandes ist der Erzeuger verantwortlich, der durch entsprechende        Untersuchungen die Qualität prüfen muss.
Zur Gefährdung spielender Kinder wurde erklärt, dass die kontaminierten Flächen ortsüblich eingezäunt und Schilder               aufgestellt wurden. Außerdem sei es eher unwahrscheinlich, dass Kinder diesen Bereich aufsuchen.

Auf Nachfrage wurde die Problematik von Antimon auf dem Schießplatzgelände eingeräumt, die weiter beobachtet werden müsse.

Auch die Verpflichtung zur regelmäßigen Entfernung der Bleischrote, wie in der Betriebsgenehmigung vorgeschrieben, kann nach Ansicht der Landes- und Kreisverwaltung nicht durchgesetzt werden.
„Regelmäßig“ besagt nicht wie oft die Säuberung durchgeführt werden muss, sondern nur, dass die Entfernung der Munitionsreste regelmäßig stattfinden soll. (alle 100 Jahre ist auch regelmäßig. - Anmerkung BI)
Dr. Zeddel ergänzte, dass eine englische Studie besagt, dass "Blei im Boden nicht mehr bergbar ist“ und die Auflage zur Säuberung auch deshalb nicht durchgesetzt werden kann.
Zum Verbot weiterer Schadstoffzufuhr führt diese Erkenntnis jedoch nicht.

Zu kurz kamen in den Erläuterungen die anderen großen Schadstoffprobleme auf dem Schießplatz.
So fehlten wichtige Aussagen zu:
Gefährdung des Grundwasserleiters durch Antimon.
Zum ungeprüften Wall, der lt. Gutachter Gefahren für das Grundwasser in sich birgt.
Zur Belastung der Drängräben. (Sanierungsempfehlung aus dem 1. Gutachten)
Zu BAK-haltige Wurfscheiben als Befestigung für Zufahrt und Parkplatz. (Sanierungsempfehlung aus dem 1. Gutachten)
Zu Gefahren, die sich durch fortgesetzter Schadstoffzufuhr ergeben.

Fazit: Es ist alles nicht so schlimm! Der Gutachter hat gute Arbeit geleistet, aber das Gutachten hat keine Rechtsverbindlichkeit. Keine Vision für die Zukunft, also weiter so! 
Jährlich kommen rund 10 t Blei, Arsen und Antimon hinzu!

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Landesumweltausschuss sieht keine Handhabe?
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!

Der Landesumweltausschuss hatte am 12. Mai 2010 geladen, um sich ein Bild von den Umweltproblemen auf dem Schießstand in Warder zu machen.
Angetreten ist die Landesregierung mit großem Gefolge geführt von Staatssekretär Rabius und LLUR-Direktor Wolfgang Vogel, die jeweils ihre Rechts- und Fachberater mitbrachten.

Die Mitglieder des Umweltausschusses hörten mehr oder weniger gespannt zu, als Staatssekretär Rabius und Direktor Vogel ihre Sicht über die Wasser-und Bodengutachten und über den Antrag der Gemeinde Warder auf Stilllegung der Schießanlage erläuterten.

Resultat: Es ist alles nicht so schlimm! Der Gutachter hat gute Arbeit geleistet, aber die Gutachten haben keine Rechtsverbindlichkeit und wir sind anderer Meinung. - Wir stellen Schilder auf und machen weiter so!

Der Verlauf dieser Debatte wurde dadurch bestimmt, dass seitens der Landesregierung und LLUR überwiegend nur die positiven Angaben zu den Gutachten thematisiert wurden und eine kritische Betrachtung der Problemfälle völlig fehlte.

Kein Wort zur Gefährdung des Grundwasserleiters,
zur Gefährdung spielender Kinder,
zu BAK-haltige Wurfscheiben als Befestigung für Zufahrt und Parkplatz,
zur unzulässigen Belastung der Drängräben,
zur unzulässigen Belastung der Fuhlenausohle,
zum Transport von belasteten Schwebstoffen aus der Fuhlenau in die Mühlenau (EU-Vorranggewässer)
zur Gefährdung von Vögeln und Wild und
zum ungeprüften Wall, der lt. Gutachter Gefahren in sich birgt und abgedichtet werden soll.

Auch der Antrag der Gemeinde Warder auf Stilllegung des Schießplatzes und die hinreichenden Argumente zur fragwürdigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wurden nicht oder nur unzureichend vorgetragen und schnell abgehandelt.
Überdies vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass der Betreiber des Schießplatzes alle Auflagen erfüllt.

Die fragenden Abgeordneten liefen bei diesen geschulten Rhetorikern ins Leere und so konnten Landesregierung und LLUR zumindest bei den unvorbereiteten und regierungsnahen Abgeordneten punkten.

Die durch Verschweigen und teilweise inkorrekten Angaben informierte Versammlung kam deshalb mehrheitlich zum Schluss, dass keine akuten Umweltprobleme bestehen und die unterschiedlichen Positionen nur durch eine rechtliche Klärung vor dem Verwaltungsgericht zu klären sind.

 Eine Wahrheit, in böser Absicht verschwiegen, ist schlimmer als alle Lügen dieser Welt.  
                                                                   (alte Volksweisheit)

Wir stellen uns ernsthaft die Frage, weshalb die Landesregierung und LLUR die fachlichen Gutachten und die verwaltungsrechtlichen Expertisen von namenhaften Experten nicht würdigen. 

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Der Betreiber des Schießstandes hat einen neuen Bauantrag für eine unterirdische Schießröhre und eine Voranfrage für eine Wurfscheibenschießanlage gestellt.

Die Freiluftschießanlage soll auf dem Gelände des F-Planes “Sondergebiet Schießstand” (Fläche ca. 160 x 130 m)entstehen.
Geplant sind:
 1 Pacour-, 1 komb. Trapp/Skeetschießstand und 2 Jungjägerschießstände.

In Schießrichtung ist ein ringförmiger Monitionsfangzaun, Höhe ca. 20 m und Abstand zum Abschusspunkt ca. 80 m, vorgesehen.

Über Säuberung der belasteten Flächen ist uns nichts bekannt. [mehr]

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Das Landesamt lässt weiter in das stark kontaminierten Gelände schießen!
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) sieht keine Voraussetzung für die Stilllegung.

Die Pannenserie der Umweltexperten reißt nicht ab. Erst wurde das Schießen in ein Feuchtgebiet und Fließgewässer genehmigt, dann wurden die verpflichtenden Änderungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht überprüft und die zugelassenen Schusszahlen wurden mit unsicheren Werten berechnet.
Hinzu kommt, dass die Betreiberpflichten jahrzehntelang nicht oder ungenügend kontrolliert wurden.

Die Folgen dieser Versäumnisse und Fehleinschätzung sind:
- Das Schießgelände ist hochgradig kontaminiert. Rund 300 t Blei, Arsen und Antimon belasten Boden und Gewässer.
- Grundwasser und Fließgewässer sind gefährdet.
- Anwohner und besonders spielende Kinder sind gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt.
- Die Schwermetalle haben die Nahrungskette erreicht.
- Der Parkplatz ist mit einer krebserregenden Substanz (Benzopyren) belastet.
- Der Gutachter rät dringend zur Hot-Spot-Sanierung
- Kosten der Hot-Spot-Sanierung rund 400.000,- €, Kosten der Totalsanierung mehrere Millionen €
Land, Kreis und Betreiber haben kein Geld um die notwendigsten Sanierungen durchzuführen.

Dessen ungeachtet ignoriert das Landesamt das Ergebnis einer von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebenen Expertise und lässt mit dieser Entscheidung weiterhin die zusätzliche Kontaminierung des stark belasteten Geländes zu.
Wir rechnen mit einer zusätzlichen Belastung von jährlich rund 10 t Blei, Arsen und Antimon.

Das Konzept des Landesamtes zur Gefahrenabwehr lautet:
Wir stellen Schilder auf und beobachten was sich tut.

Zur Information:
Unsere Recherche hatte ergeben, dass die bestehende Schießsportanlage in ihrem gegenwärtigen Nutzungsumfang nicht legalisiert ist.

Am 06.12.2002 wurde dem Betreiber eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der offenen Wurfscheibenschießstände erteilt, welche eine Reihe von Lärm- und Nachbarschutz dienenden Maßgaben enthielt, die nicht umgesetzt wurden.

- So fehlt es an der Errichtung einer schallabsorbierenden Lärmschutzwand.
- Der nördlich geplante Lärmschutzwall wurde ausweislich der Bauvorlage ca. 36 m versetzt und
  außerhalb des Flächennutzungsplanes gebaut.
- Der westliche Schießstand wurde nicht entsprechend der Bauvorlage um 45° nördlich gedreht.
- Ebenso wurde die in den Nebenbestimmungen des BImSchG vorgeschriebene Schallpegelmessung (6 Monate nach
  Fertigstellung) nicht durchgeführt.
Die Berechnung der zulässigen Schusszahl pro Tag beruht also auf fragliche Daten.

Gemäß § 18 Nr.4 BImSchG erlischt dieser Genehmigungsbescheid, wenn nicht innerhalb einer Frist von 2 Jahren die Inbetriebnahme der geänderten Anlage erfolgt.
Eine Inbetriebnahme der geänderten Anlage im vorgenannten Sinne hat nicht stattgefunden, so dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht legalisiert ist.

Unsere anwaltlichen Schreiben vom April und Juni 2009 in denen wir das Landesamt zum ordnungsbehördlichen Einschreiten aufforderten blieben in der Sache bislang unbefriedigt beantwortet.
Einen Antrag auf Schließung der Anlage können wir als BI nicht stellen. Berechtigt sind nur Personen oder Gemeinden.

Eine in Auftrag gegebene Expertise der Kreisverwaltung vom Dezember 2009 kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus 2002 erloschen ist.
Daraufhin stellte die Gemeinde Warder Im Dezember 2009 den Antrag auf Schließung der Schießanlage.

Die Betreiber haben Bestandsschutz aber wie sieht es mit dem Schutz für die Anwohner aus!

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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses
(Kreis Rendsburg-Eckernförde) am Donnerstag, dem 21.01.2010

TOP  3:

Schießstand Warder; Sachstand



Herr Tank begrüßte Herrn Dr. Türk vom Büro Dr. Pelzer und Partner, der das Gutachten zur Detailuntersuchung auf dem Schießplatz Warder vorstellen werde. Herr Tank wies daraufhin, dass das Gutachten heute offiziell vorgestellt werde. Die Amtsverwaltung, die Bürgermeister der Gemeinden Groß Vollstedt und Warder, der Betreiber wie auch ein Vertreter der Bürgerinitiative könnten im Anschluss eine Ausfertigung des Gutachtens erhalten.

Herr Dr. Türk erläuterte seinen Untersuchungsauftrag, die angewandten Methoden und stellte mögliche Maßnahmen vor.

Hinsichtlich des Gefährdungspotentials Boden Mensch erläuterte er, dass sowohl auf dem Geestrücken wie auch in der Auniederung Konzentrationen von Blei und Arsen festgestellt wurden, die bei einer versehentlichen Aufnahme von Boden, wie es gelegentlich bei spielenden Kindern vorkommen könne, zu einer erheblichen Vergiftung führen könnte. Er schlug daher vor, kurzfristig Warnschilder aufzustellen, die umliegenden Anwohner zu informieren und ggf. die kontaminierten Flächen einzuzäunen.

Hinsichtlich des Gefährdungspotentials Boden Nutzfläche, schlug er vor, für Teile der betroffenen Nutzflächen des Ackers östlich des Schießstandes eine einwandfreie Qualität der Produkte durch entsprechende Untersuchung für jede Charge nachzuweisen oder ggf. diese Flächen stillzulegen. Für das Grünland in der Auniederung schlug er vor, hier keine Beweidung durchzuführen, bei Erzeugung von Futtermittel für jede Charge die Belastungsfreiheit nachzuweisen oder ggf. die Flächen, in denen der Bleigehalt um mehr als 1.200 mg/kg überschritten werde stillzulegen.

Hinsichtlich des Gefährdungspotentials Boden / Grundwasser trug der Gutachter vor, dass Blei und PAK relativ immobil seien. Dagegen sei das vorhandene Antimon relativ mobil. Akut sei kein Handlungsbedarf für das Grundwasser gegeben. Über einen längeren Zeitraum (je nach Durchlässigkeit des Bodens 50 -200 Jahre) könnten die Antimone sich ins Grundwasser verlagern. Im Bereich der Auniederung würden die Schadstoffe keine akute Gefährdung des Grundwassers bedeuten. Er empfehle das Monitoring fortzuführen, um eine Gefährdung des Grundwassers rechtzeitig zu erkennen, um dann erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

Hinsichtlich des Gefährdungspotentials Boden / Oberflächenwasser trug Herr Dr. Türk vor, dass die Belastungen im Sediment der Fuhlenau in einigen Bereichen sehr hoch seien und Blei und Arsen mit den Sedimenten über die Fuhlenau in die Mühlenau transportiert würden. Er schlage vor, in den Abschnitten mit höherer Belastung (Abschnitte III – VI) bis zu einer Tiefe von 0,5 m das Bodensediment der Fuhlenau auszukoffern und zu entsorgen. Die Kosten habe er mit rd. 400.000 € eingeschätzt. Bei fortgesetzter Moorentwässerung über die vorhandenen drei Drainstränge sollten diese ebenfalls ausgekoffert werden. Sollten die Flächen wiedervernässt werden, wäre ein Abdichten der Gräben zur Fuhlenau ausreichend.

Herr Dr. Türk erläuterte ergänzend, dass bei Überstauversuchen im Labor kein erhöhter Schadstoffaustrag festgestellt wurde, so dass im Fall einer Wiedervernässung, wie vom Wasser- und Bodenverband angedacht, oder bei Ausübung des vorhandenen Staurechts durch den Energieerzeuger keine zusätzliche Gefährdung eintrete.Auf Nachfrage erklärte Herr Dr. Türk, dass das Monitoring auch im Falle einer Wiedervernässung möglich sei. Hinsichtlich einer Verlegung der Fuhlenau, gab Herr Dr. Türk zu Bedenken, dass die Flächen in denen die Au dann hineingelegt würde, ebenfalls Bodenbelastungen vorhanden seien.

Auf Nachfrage erklärte Frau Kulgemeyer, dass das LLUR derzeit prüfe, ob der Schießbetrieb der zurzeit noch ausgeübt werde, untersagt werden könne. Die umfangreiche Prüfung werde voraussichtlich im März abgeschlossen. Das heute vorgestellte Gutachten sei im Wege der Ersatzvornahme vom Kreis in Auftrag gegeben worden.

Auf Nachfrage wurde erläutert, dass als nächster Schritt, die nach Bodenschutzrecht erforderliche Sanierungsuntersuchung, die den Umfang und die Art der Sanierung festlege, anstünde.

Herr Tank dankte dem Gutachter für die auch für Laien verständliche Erläuterung des Gutachtens.

Im Anschluss erfolgte eine zehnminütige Pause.

Die Sitzung wurde ab 18.45 Uhr im Sitzungssaal I fortgeführt.

 

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Staatsanwalt stellt das Verfahren wegen unerlaubten Umgang mit gefährlichen Stoffen wegen Verjährung ein

basierend auf dem Mitgliederbeschluss während der Jahresversammlung 2009 haben wir am 30. März 2009 Strafanzeige erstattet, weil auf der Zufahrt und auf dem Parkplatz des Schießstandes in Warder illegal PAK-haltige Wurfscheiben zur Wegebefestigung aufgebracht wurden.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat uns nun die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung der Straftat mitgeteilt.
Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass die Zeitpunkte der Tathandlungen nicht beweisbar sind.
Unseres Erachtens hätte jedoch ein einfacher Abgleich der geworfenen Scheiben mit den Bescheinigungen für Sondermüllentsorgung ausgereicht, um eine Tathandlung innerhalb der Verjährungsfrist ggf. zu belegen.

Des Weiteren vertreten wir die Auffassung, dass der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB) nicht nur die Ablagerung sondern auch das Lagern von gefährlichen Abfällen impliziert

PAK-haltige Wurfscheiben gelten als Sondermüll und müssen umweltgerecht entsorgt werden.

Die vom Kreis Rendsburg-Eckernförde in Auftrag gegebene Detailuntersuchung auf dem Schießstand Warder ergab eine hohe PAK- Bodenbelastung im Bereich Zufahrt und Parkplatz.
Das Aufbringen von PAK-haltigen Wurfscheiben als Befestigung dieser Flächen ist visuell erkennbar.
Das stark krebserregende Benzopyren überschreitet die Prüfwerte um ein Vielfaches.
Wir befürchten, dass während der trockenen Jahreszeit durch Kfz-Verkehr Stäube des krebserregenden Materials aufgewirbelt werden, die dann durch Winde in die angrenzenden Wohngebiete getragen werden und die Anwohner gefährden.

Viele Familien sind um das Wohl ihrer Gesundheit besorgt und sind verärgert, dass der Staat(-sanwalt) hier nicht eingreift.

Was offenkundig ist, bedarf keines Beweises

Gegen die Einstellung der Ermittlungen wegen angeblicher Verjährung werden wir den vorgesehenen Rechtsweg beschreiten und Beschwerde beim Generalstaatsanwalt einlegen.

Für uns steht nicht die Vergeltung der Straftat im Vordergrund, sondern die Beseitigung der Gefahrenquelle. Wir werden deshalb die zuständigen Ämter nochmals bitten, ordnungsbehördlich einzuschreiten.

Zeitungsbericht lesen
 [Kieler Nachrichten]
 

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Das Genehmigungsverfahren ist eingestellt. (11. Juni 2009)

das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) teilte uns über unseren Anwalt mit, dass der Antragsteller, SSZ Schießsportzentrum Schleswig Holstein GmbH, den Genehmigungsantrag für den Neubau von zwei kombinierten Trap-und Skeetschießanlagen in Warder zurückgezogen hat. Das Genehmigungsverfahren wurde daraufhin eingestellt.
Diese Entscheidung des Investors ist sehr zu begrüßen und ein Grund zur Freude.
Wir sollten diese positive Entwicklung jedoch sehr zurückhaltend betrachten, denn wir können heute noch nicht beurteilen, ob es sich hierbei auch um das Planungsende handelt.

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Kurzbericht über unsere Mitgliederversammlung vom 30.03.2009

Der Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt:

Eckhard Helmbold, Groß Vollstedt,  1.Vorsitzenden
Gunnar Wellmer, Groß Vollstedt , 2. Vorsitzenden
Eberhard Meeßen,  Groß Vollstedt , 3. Vorsitzenden
Olaf Kock, Groß Vollstedt, Schriftführer
Horst Herrmann, Groß Vollstedt, Kassenwart
Claudia Cochanski, Blocksdorf, Beisitzer
Holger Weber,Warder, Beisitzer
Ernst Untiedt,Warder, Beisitzer

Aus dem Vorstandsbericht:

Der Rechtsstreit um den Bauantrag für die Erweiterung des Schießplatzes in Warder ist beendet. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und versagte dem Antragsteller die Genehmigung zum Bau eines Schießsportzentrums in Warder.

Ein erneuter Rechtsstreit bahnt sich an. Der Investor hat bereits einen zweiten Bauantrag gestellt und hofft nun auf einen Sinneswandel der Behörden und Richter.

Das vom Kreis Rendsburg Eckernförde in Auftrag gegebene Bodengutachten ist schlimmer als befürchtet ausgefallen. Auf dem annähernd elf Hektar großen kontaminierten Bereich rund um den Schießstand sind besonders die Gebiete in der Fuhlenau - Niederung extrem stark belastet. Die Grenzwerte für Blei sind großflächig mehr als das Hundertfache überschritten worden.

Zusätzliche Untersuchungen sollen nun die Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere erbringen. Außerdem bedarf es weitere Untersuchungen um auf den kontaminierten Flächen das Verhalten von Arsen und Antimon zu analysieren und die Auswirkungen einer möglichen Überflutung der Fuhlenau-Niederung zu erkunden.

Überraschend hat das Bodengutachten auf den nicht beschossenen Flächen der Zufahrt und des Parkplatzes hohe Belastungen mit dem stark krebserregenden Benzopyren ergeben. Ursache sind die PAK-haltigen Wurfscheiben, die zur Straßenbefestigung aufgeschüttet wurden. 

Die Mitgliederversammlung beschloss einstimmig:

Beschlossen wurde, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen illegaler Sondermüllbeseitigung zu stellen.
Die vom Kreis Rendsburg-Eckernförde in Auftrag gegebene Detailuntersuchung auf dem Schießstand Warder ergab eine hohe PAK- Bodenbelastung im Bereich Zufahrt und Parkplatz.
Das Aufbringen von PAK-haltigen Wurfscheiben als Befestigung dieser Flächen ist visuell erkennbar. PAK-haltige Wurfscheiben sind Sondermüll und müssen umweltgerecht entsorgt werden. Das stark krebserregende Benzopyren überschreitet die Prüfwerte um ein Vielfaches.
Wir befürchten, dass während der trockenen Jahreszeit durch Kfz-Verkehr Stäube des krebserregenden Materials aufgewirbelt werden, die dann durch Winde in die angrenzenden Wohngebiete getragen werden und die Anwohner gefährden. 

Beschlossen wurde, durch einen Rechtsanwalt die jetzige Betriebsgenehmigung prüfen zu lassen und ggf. ein ordnungsbehördliches Einschreiten zu fordern.
Die derzeit gültige Betriebsgenehmigung von 2002 ist unter der Voraussetzung erteilt worden, dass auf der Anlage wesentliche Änderungen vorgenommen werden, die bis heute nicht oder falsch fertiggestellt wurden.
Die Betriebsgenehmigung sagt aus: Wenn nicht innerhalb von zwei Jahren die Inbetriebnahme der geänderten Anlage erfolgt, erlischt die Genehmigung.
 

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Das geplante Schießsportzentrum darf nicht gebaut werden.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde des Hamburger Investors gegen das OVG-Urteil ab. Damit bestätigen die Leipziger Richter die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig, dass die Vorrausetzungen für eine Privilegierung des geplanten Schießsportzentrums nicht gegeben sind.

Dieser Rechtsstreit ist mit der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts beendet.

Wer nun glaubt, dass die Phase der Ausbaupläne beendet ist, der irrt. Bereits Ende 2008 wurde durch den gleichen Investor für die gleiche Fläche ein abgespeckter Entwurf als neuer Bauantrag eingebracht, dem im Wesentlichen die gleichen planungstechnischen Gedanken zugrunde liegen wie dem vorangegangenen Bauantrag.

Wer die Entwicklung in Sachen Schießstand in den letzten Jahren verfolgt hat, dürfte keinen Zweifel daran haben, dass der Hamburger Investor und Sportschütze ohne Mitgefühl für Bewohner und Umwelt alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um seinem Ziel, eine kommerzielle Schießanlage zu bauen, näher zu kommen.

[Landeszeitung]  [Kieler Nachrichten]

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Die Gemeindevertretung Warder hat am 16. Dezember 2008
das gemeindliche Einvernehmen zum neuen Bauantrag versagt.

Während sich die Gerichte noch mit dem bisherigen Bauantrag beschäftigen, sehen sich die Genehmigungs- behörden bereits mit einem neuen Bauantrag des Hamburger Investors konfrontiert.
Der neu eingereichte Entwurf sieht inzwischen zwei anstelle der bisher drei geplanten kombinierten Trap- und Skeetanlagen vor. Veränderungen beim Schrot- und Lärmschutz wurden nicht vorgenommen.
Die Fuhlenau und das Feuchtgebiet (Niedermoor) würden bei dieser Planung weiterhin beschossen und die ohnehin mit Blei, Antimon und Arsen extrem stark kontaminierten Flächen zusätzlich belastet.

Neue Planung: Freiluftschießanlage um einen Schießstand verkleinert

Anlage-neu-2

Grundsätzlich gilt:
Gemeinden, die nicht selbst Baugenehmigungsbehörden sind, werden bei Vorhaben im Außenbereich am Genehmigungsverfahren beteiligt.
Falls sie ihr Einvernehmen verweigern, wird die Baugenehmigung in der Regel nicht erteilt.

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Der Rechtsstreit um das geplante Schießsportzentrum geht in die nächste Runde.

Der Hamburger Investor hat am 22. Juli 2008 über seinen Anwalt - Nichtzulassungsbeschwerde - eingelegt und beantragt, die Entscheidung des Senates über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 13. 03. 2008 aufzuheben und die Revision zuzulassen.

Das bedeutet:

  • Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Revisionsgericht wird das Urteil rechtskräftig.
  • Wird der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben, so wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt. In diesem Fall gilt Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde als Einlegung der Revision. Revisionsgericht wäre dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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In der Verwaltungsrechtssache
SSZ Schießsportzentrum Schleswig Holstein GmbH, ./. Staatliches Umweltamt Kiel
fand am 13. März 2008 die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig statt.

Das Wesentliche in Kürze:

Am Verfahren sind beteiligt:
SSZ Schießsportzentrum Schleswig-Holstein - als Klägerin und Berufungsbeklagte
Staatliches Umweltamt Kiel – Als Beklagter
Gemeinde Warder - Als Beigeladene und Berufungsklägerin
Bürgerinitiative Naturpark ohne Schießlärm e.V. – Als Beigeladene

Urteil :
Die Klage auf „Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung“ wurde am 13. März 2008 vom Oberverwaltungsgericht Schleswig in zweiter Instanz abgewiesen.

Das Gericht lehnte die Privilegierung der geplanten Freiluftschießanlage ab.

Die Kosten für das Verfahren wurden der Klägerin, SSZ Schießsportzentrum Schleswig Holstein GmbH, auferlegt.

Eine Revision wurde nicht zugelassen

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Kieler Nachrichten

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Landeszeitung

Oberverwaltungsgericht
Pressemitteilung

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