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Illegale immissionsschutzrechtliche Betriebsgenehmigung! LLUR sieht keinen Handlungsbedarf!
Bei unseren Recherchen konnten wir feststellen, dass die bereits bestehende Schießanlage in Warder in ihrem gegenwärtigen Nutzungsumfang nicht legalisiert ist. Ursprünglich war die Schießanlage Anfang der 70er Jahre durch die seinerzeit noch zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde als Wurftauben- schießstand genehmigt.
Am 6.12.2002 wurde durch das Staatliche Umweltamt (heute LLUR) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Wurfscheibenschießanlage erteilt, welche eine Reihe von Lärm- und Nachbarschutz dienenden Maßgaben enthielt, die nicht umgesetzt wurden.
- Es fehlt eine geplante schallabsorbierenden Lärmschutzwand
- Der Lärmschutzwall weicht 36 m von dem genehmigten Standort ab und erzielt somit nicht die berechnete Lärmminderung.
Die daraus ermittelte zulässige Schusszahl ist Fehlerhaft.
- Die Schießrichtung eines Schießstandes wurde nicht gedreht. Diese Maßnahme sollte dasFeuchtbiotop vor weiteren Schadstoffeintrag zu schützen und für die Wohngebiete dieVerlärmung mindern.
- Ein Gebäude, das als Schallschutz in Richtung Warder ausgewiesen ist, wurde nicht gebaut.
- Die schalltechnische Überprüfung der berechneten Schallimmissionen wurde nach unseren Kenntnissen nicht durchgeführt.
(Bestandteil der Genehmigung)
Nach § 18 BImSchG und Punkt 4 der Genehmigung erlischt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren nach Unanfechtbarkeit die Inbetriebnahme der geänderten Anlage erfolgt ist. Eine Umsetzung von wesentlichen Auflagen ist bisher nicht erfolgt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist demnach erloschen und der Betrieb der Schießanlage ist in ihrem derzeitigen Nutzungsumfang nicht legalisiert. Am 22.04.2009 haben wir das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) durch unseren Anwalt auf die illegale Betriebsgenehmigung für die Schießanlage hingewiesen und ordnungsbehördliches Einschreiten gefordert.
Die Gemeinde Warder hat mit analoger Begründung die Schließung der Schießanlage beantragt. Das Amt Nortorfer Land und die Kreisverwaltung Rendsburg Eckenförde unterstützen diesen Antrag!
Eine Expertise von einem anerkannten Verwaltungsrechtler unterstützt ebenfalls diese These. Nur das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume für sieht keinen Handlungsbedarf.
Unrechtlich ist auch die zulässige Schusszahl, die im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 3600 auf 8100 Schuss/Tag heraufgesetzt wurde. Grundlage für angehobene Schusszahl war die unter anderen Kriterien errechnete Schallpegelprognose, die entgegen der Genehmigungsauflage nicht überprüft wurde. Unsere Forderung nach Überprüfung der zulässigen Schusszahl wurde vom Landesamt (LLUR) abgelehnt.
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