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Die 11. Änderung des F-Planes der Gemeinde Warder wurde durch das Innenministerium genehmigt.
Durch diesen Beschluss sind in Zukunft nur noch Änderungen der Schießanlage in den engen Grenzen des “Sondergebiet Schießstand” (F-Plan 5. Änderung) zulässig.
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