Naturpark ohne Schießlärm

Bürgerinitiative gegen Schießlärm und Umweltverschmutzung

Die 11. Änderung des F-Planes der Gemeinde Warder wurde durch das Innenministerium genehmigt.

Durch diesen Beschluss sind in Zukunft nur noch Änderungen der Schießanlage in den engen Grenzen des
“Sondergebiet Schießstand” (F-Plan 5. Änderung) zulässig.

 

F-Plan-11-Genehmigung
F-Plan11
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